- nach DGUV-I 208-032
- für nahezu alle Hersteller
- oft günstiger als Neubau
Reparatur und Instandsetzung von bestehenden Steigleitern nach DGUV-I 208-032.
Sollten bei der wiederkehrenden Prüfung durch uns oder einen anderen Beteiligten Mängel festgestellt werden, bieten wir die Möglichkeit diese Mängel zu beheben und die Leiter wieder instandzusetzen.
Hierbei bieten wir auch die Möglichkeit, die Befestigung im Bauwerk zu beurteilen und ggf. mit Zugversuchen zu überprüfen.
So können wir den Nachweis über die ausreichende Tragfähigkeit und die sachgerechte Montage der Leiter auch nachträglich ausstellen, sofern diese Unterlagen seitens des Erbauers nicht vorliegen.
Die angegebene Prüfgebühr bezieht sich auf eine ortsfeste Steigleiter. Hinzu kommen Fahrtkosten EUR 1,35 je Kilometer ab 73066 Uhingen.
Für eine Terminvereinbarung mit unseren Aussendienst-Technikern rufen Sie uns bitte an unter 07161 / 158 11-0.